Diese Zusammenfassung basiert auf einem Twitter-Thread vom 31.05.2021. Hosianna! Am 31.05.2021 hatten wir die erste mündliche Verhandlung als Videokonferenz. Interessanterweise vor einem Kirchengericht. Bis heute haben alle staatlichen Gerichte unsere Anträge abgelehnt. Ein Praxiseinblick von Rechtsanwalt Robert Hotstegs: zum Prozessrecht: Das Kirchliche Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat die mündliche Verhandlung gem. § 75 KVwGG